REACH FAQ
Häufig gestelte Fragen zum Thema REACH bei Weidmüller
Welche Rolle nimmt Weidmüller in der Supplychain unter REACH ein?
- Die Firmen der Weidmüllergruppe nehmen in der REACH Hierarchie die Rolle des sogenannten „Nachgeschalteten Anwenders“ ein, da weder Zubereitungen und Stoffe selbst hergestellt, noch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums [EWR] eingekauft werden.
Wie hat Weidmüller sichergestellt, dass alle Stoffe in den WM-Produkten vorregistriert wurden?
- Als ausschließlich Nachgeschalteter Anwender hat Weidmüller keine eigene Pflicht Stoffe selbst zu registrieren, daher wurden all unsere Zulieferer hinsichtlich Ihrer Pflichten zur Registrierung bzw. Vorregistrierung aufmerksam gemacht.
Kann Weidmüller eine Auskunft über den Status der Registrierung bzw. Vorregistrierung von Stoffen geben?
- Da die meisten unserer Lieferanten wie Weidmüller selbst, entweder die Rolle des nachgeschalteten Anwenders oder Händlers einnehmen und diese somit Ihrerseits die vorgeschalteten Lieferanten zu einer Vorregistrierung relevanter Stoffe auffordern, liegen uns zur Zeit noch keine abschließenden Aussagen vor.
Erwartet Weidmüller durch REACH verursachte Lieferschwierigkeiten bzw. Abkündigungen von Produkten?
- Da wir fast ausschließlich auf Lieferanten im Europäischen Wirtschaftsraum zurückgreifen und hier die gesetzliche Verpflichtung zur Registrierung von Stoffen besteht, gehen wir von keinerlei Störungen unserer Lieferfähigkeit durch REACH aus.
Welche Pflichten hat Weidmüller unter REACH?
- Weidmüller als Lieferant von Artikeln, hat die Verpflichtung für den Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum über die Gegenwart der besonders besorgniserregenden Stoffe (REACH Art. 57, 59) ab einem Grenzwert von 0,1 Massenprozent bezogen auf das Produktgewicht Auskunft zu erteilen Art. 33(1.).
Wer ist der REACH-Beauftragte für die Weidmüllergruppe?
- Als REACH-Beauftragter für die Weidmüller Gruppe wurde Herr Torger Trenner benannt, der Ihnen bei weiteren Rückfragen gern zur Verfügung steht.